Vorschriften für den Güterverkehr
Zielgruppe
alle gewerblichen Kraftfahrer
Von der Weiterbildung sind sowohl die Kraftfahrer betroffen, die die Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation erworben haben als auch Fahrzeugführer, für die aufgrund des Erwerbs der Fahrerlaubnis für Busse und/oder Lkw vor den Stichtagen durch Besitzstandswahrung keine Pflicht zur Grundqualifikation besteht.
Hinweis: Ist ein Kraftfahrer sowohl als Lkw- als auch Busfahrer tätig, muss er nur einmal in diesem Zeitraum eine 35stündige Weiterbildung besuchen. Die Themengebiete Lkw und Bus müssen dabei ausreichend berücksichtigt und in den Weiterbildungsbescheinigungen dokumentiert werden.
Lehrgangsinhalte
- Aktuelle Verkehrsvorschriften
- Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- Vorschriften für den Güterverkehr
Dauer
7 Unterrichtseinheiten (60 min)
Kursgebühr
99 € inkl. Seminarunterlagen, Getränke, Süßigkeiten und Mittagsimbiss
Abschluss
Weiterbildungsbescheinigung, die bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zur Verlängerung der Fahrerlaubnis vorzulegen ist.
Termine
(08:00 - 16:00 Uhr)
Für diesen Lehrgang sind noch 25 Plätze verfügbar.
Südring 1
59609 Anröchte
(08:00 - 16:00 Uhr)
Für diesen Lehrgang sind noch 25 Plätze verfügbar.
Südring 1
59609 Anröchte