Fortbildungslehrgang

Zielgruppe

Gefahrgutbeauftragte (EU-Sicherheitsberater) müssen alle 5 Jahre eine Fortbildungsprüfung bestehen. Der Lehrgang dient der Prüfungsvorbereitung zur Verlängerung des Schulungsnachweises nach § 4 GbV. Die Prüfung ist Pflicht und kann in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr vor Ablauf des Schulungsnachweises, nicht aber danach, absolviert werden.

Lehrgangsinhalte

  • Gefahrgutbeauftragtenverordnung: Rechte und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten
  • Beauftragte Personen, sonstige verantwortliche Personen und auf Anweisung Handelnde
  • Gefahrgutvorschriften für den Verkehrsträger Straße (ADR, GGVSEB, GGAV, GbV und RSEB)
  • Klassifizierung, Freistellung, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Beförderungsmittel
  • Fallbeispiele und Prüfungsvorbereitung.

Dauer

8 Unterrichtseinheiten (45 min) Theorie

Kursgebühr

259 € MwSt. befreit, zzgl. Prüfungsgebühr der IHK. Die Teilnehmer werden während des Kurses mit Getränken, Süßigkeiten und einem Mittagsimbiss versorgt.

Abschluss

Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (alle 5 Jahre).

Termine

03.03.2025
(13:00 - 20:00 Uhr)

Für diesen Lehrgang sind noch 25 Plätze verfügbar.

Schulungsort:
Gefahrgut & Gefahrstoff-Service
Südring 1
59609 Anröchte

Die Prüfung erfolgt durch die IHK im Anschluss an die Schulung.